Hier kannst du Dich über die verschiedenen Führerscheinklassen informieren
Führerschein - Infos zu den Klassen
MOFA
Mofaführerschein
Alles, was Du über die Mofa-Prüfbescheinigung* wissen musst, im Überblick:
Muss ein Antrag beim zuständigen Bezirksrathaus gestellt werden?
Nein, ein Antrag entfällt
Welche Fahrzeuge dürfen mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden?
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (25 km/h)
Gibt es eine theoretische Ausbildung?
Ja, vorher müssen 6 x 90 Minuten Theorieunterricht absolviert werden
Gibt es eine praktische Prüfung?
Nein, eine praktische Ausbildung muss jedoch absolviert werden
Ab wann wird eine theoretische Prüfung möglich?
3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters (15 Jahre)
Ab wann wird die Mofa-Prüfbescheinigung ausgehändigt?
Ab dem 15. Lebensjahr, nach bestandener Theorieprüfung
*Ausnahmeregelung:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, dürfen laut § 76 Nr. 3 FeV ohne eine Prüfbescheinigung Mofa fahren
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AM
Führerscheinklasse AM (50 ccm)
Theoretische Ausbildung:
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert. Es sind 12 Unterrichtseinheiten aus den für alle Führerscheinklassen relevanten Themengebieten zu besuchen, dazu 2 Unterrichtseinheiten aus den nur für die Führerscheinklasse AM relevaten Themengebieten, insgesamt:
14 Einheiten zu je 90 Minuten
Praktische (Grund) Ausbildung
Ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Die Grundausbildung ist die Voraussetzung für die Vorstellung zur praktischen Prüfung!
Was Sie außerdem noch über die Klasse AM wissen sollten:
Der Besitz der Klasse M verkürzt nicht die Probezeit
Wer die Klasse B besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren
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A1
Führerscheinklasse A1 (125 ccm)
Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen gefahren werden:
Leichtkrafträder von nicht mehr als 125 cm³ (11 kW)
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert. Es sind 12 Unterrichtseinheiten aus den Themengebieten, die für alle Führerscheinklassen relevant sind zu besuchen und 4 Unterrichtseinheiten aus den nur für die Führerschein Klasse A1 relevanten Themengebieten, insgesamt:
16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg
Praktische Ausbildung
Ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
12 Einheiten zu je 45 Minuten - bei Direkteinstieg
*Eine vorhergehende Grundausbildung ist Voraussetzung für den Beginn der Schulung von Sonderfahrten, da es sich hierbei um spezielle Fahrten wie Autobahn- und Nachtfahrten handelt.
Was Sie außerdem noch über die Klasse A1 wissen sollten:
- Mit dem Erwerb der Klasse A1 beginnt bereits die zweijährige Probezeit
- Wer die Klasse A1 besitzt darf auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren
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A2
Führerscheinklasse A2 (35 kW bzw. 48 PS)
Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen gefahren werden:
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einer Nennleistung von bis zu 35 kW /48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert. Es sind 12 bzw. 6 Unterrichtseinheiten aus den für alle Führerscheinklassen relevanten Themengebieten zu besuchen, dazu 4 Unterrichtseinheiten aus den nur die Führerschein Klasse A relevanten Themengebieten, insgesamt:
16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg
10 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (zB. von Klasse B)
*Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnis Klasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen.
Praktische Ausbildung
Ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
12 Einheiten zu je 45 Minuten - bei Direkteinstieg
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnis Klasse A2 mit einer praktischen Prüfung aufsteigen.
Was Sie außerdem noch über die Klasse A2 wissen sollten:
Mit dem Erwerb der Klasse A2 beginnt bereits die zweijährige Probezeit
Wer die Klasse A2 besitzt darf auch Fahrzeuge der Klassen A1 und AM fahren. Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2, ist für das Fahren leistungsunbeschränkter Motorräder das Ablegen einer praktischen Prüfungen erforderlich.
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A
Führerscheinklasse A-direkt
Mit der Führerscheinklasse A-direkt dürfen gefahren werden:
Leichtkrafträder von nicht mehr als 125 cm³ (11 kW)
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:
16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg
Themengebiete (12 bzw. 6 x 90 min.) die für alle Führerscheinklassen relevant sind, beinhalten zum Beispiel:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Themengebiete (4 x 90 min.), die nur die Führerschein Klasse A relevant sind, beinhalten zum Beispiel:
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
Fahrtechnik und Fahrphysik
Praktische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
12 Einheiten zu je 45 Minuten - bei Direkteinstieg
Was Sie außerdem noch über die Klasse A wissen sollten:
Mit dem Erwerb der Klasse A (direkt) beginnt bereits die zweijährige Probezeit
Wer die Klasse A (direkt) besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klassen A1 und AM fahren
Wenn die Klasse A2 erworben wird, dürfen mit 24 Jahren leistungsunbeschränkte Motorräder nur gefahren werden, wenn eine erneute praktische Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse A (direkt) abgelegt wird
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B
PKW - Führerscheinklasse B
Voraussetzungen für den PKW-Führerschein
Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein:
das Mindestalter* muss erreicht sein
der ordentliche Wohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein
die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein
Der Antrag
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:
Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule (bei uns erhältlich!)
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden
Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)
Sehtestbescheinigung
Personalausweis und der eventuell vorhandene Führerschein
Biometrisches Foto
Antragsgebühren (43,40 €)
*Das Mindestalter für die Beantragung bei Klasse B-17 ist 16 ½. Um die Klasse B beantragen zu können, muss man mindestens 17 ½ Jahre alt sein.
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:
14 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Ersterwerb
8 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (z.B. von M auf B)
Praktische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
12 Einheiten zu je 45 Minuten
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L
Traktor Klasse L
Voraussetzungen für den Traktor-Führerschein
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Der Antrag
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:
- Sehtest
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- biometrisches Lichtbild
Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben