B

 

Voraussetzungen für den PKW-Führerschein

 

Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann,  müssen bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein:

 

das Mindestalter* muss erreicht sein

der ordentliche Wohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein

die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein

Der Antrag

 

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:

 

Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule (bei uns erhältlich!)

 

Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden

 

Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)

 

Sehtestbescheinigung

 

Personalausweis und der eventuell vorhandene Führerschein

 

Biometrisches Foto

 

Antragsgebühren (ca. 43,40 €)

 

*Das Mindestalter für die Beantragung bei Klasse B-17 ist 16 ½ , um die Klasse B beantragen zu können muss man mindestens 17 ½ Jahre alt sein.

 

Theoretische Ausbildung

 

Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:

 

14 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Ersterwerb

 

8 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (z.B. von M auf B)

 

Praktische Ausbildung

 

Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:

 

Pflichtausbildung*:

 

12 Einheiten zu je 45 Minuten

 

 

 

 

Fahrwerk Olpe

Kurfürst-Heinrich-Straße 45

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