B
Voraussetzungen für den PKW-Führerschein
Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein:
das Mindestalter* muss erreicht sein
der ordentliche Wohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein
die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein
Der Antrag
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:
Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule (bei uns erhältlich!)
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden
Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)
Sehtestbescheinigung
Personalausweis und der eventuell vorhandene Führerschein
Biometrisches Foto
Antragsgebühren (ca. 43,40 €)
*Das Mindestalter für die Beantragung bei Klasse B-17 ist 16 ½ , um die Klasse B beantragen zu können muss man mindestens 17 ½ Jahre alt sein.
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:
14 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Ersterwerb
8 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (z.B. von M auf B)
Praktische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
12 Einheiten zu je 45 Minuten