A2

 

Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen gefahren werden:

 

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einer Nennleistu von bis zu 35 kW /48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

 

Theoretische Ausbildung

 

Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert. Es sind 12 bzw. 6 Unterrichtseinheiten aus den für alle Führerscheinklassen relevanten Themengebieten zu besuchen, dazu 4 Unterrichtseinheiten aus den nur die Führerscheinklasse A relevaten Themengebieten, insgesamt:

 

16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg

10 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (zB. von Klasse B)

*Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen.

 

 

Praktische Ausbildung

 

Ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:

 

Pflichtausbildung*:

 

12 Einheiten zu je 45 Minuten - bei Direkteinstieg

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 mit einer praktischen Prüfung aufsteigen.

 

 

 Was Sie außerdem noch über die Klasse A2 wissen sollten:

 

Mit dem Erwerb der Klasse A2 beginnt bereits die zweijährige Probezeit

Wer die Klasse A2 besitzt darf auch Fahrzeuge der Klassen A1 und AM fahren. Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2, ist für das Fahren leistungsunbeschränkter Motorräder das Ablegen einer praktischen Prüfungen erforderlich.

 

 

 

 

 

Fahrwerk Olpe

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